Vorbereitete Änderung der Höhe des Verpflegungsgeldes
Wir erlauben uns Sie auf die Tatsache aufmerksam zu machen, dass am 19. 3. 2018 der Vorschlag der Maßnahme des Ministeriums für Arbeit, Sozialangelegenheiten und Familie über die Summen des Verpflegungsgeldes in dem Anhörungsverfahren veröffentlich wurde. Dieser Vorschlag sieht folgende Änderungen im Verpflegungsgeld voraus:
Minimalwert eines Verpflegungscoupons im Sinne des §152 Abs. 4) des Arbeitsgesetzbuches wird auf 3,60 Euro gesetzt.
- für die Zeitzone 5 Stunden bis 12 Stunden Dauer einer Arbeitsreise von 4,50 € auf 4,80 €,
- für die Zeitzone über 12 Stunden bis zu den 18 Stunden der Dauer einer Arbeitsreise von 6,70 € auf 7,10 €,
- für die Zeitzone über 18 Stunden der Dauer einer Arbeitsreise von 10,30 € auf 10,90 €.
Minimalwert eines Verpflegungscoupons im Sinne des §152 Abs. 4) des Arbeitsgesetzbuches wird auf 3,60 Euro gesetzt.