Vorbereitete Novellierung des Gesetzes über Umsatzsteuer ab 1.1.2019

Im Sinne des vorgelegten Vorschlags sollen auf folgende Bereiche des UmSt. Gesetzes neu geregelt werden:      
  • Änderung der Definition des Umsatzes für die Zwecke der Registrierung als UmSt. Zahler (Änderung bezieht sich vor allem auf die einfache Buchhaltung);
  • Definition der Lieferung von Dienstleistungen und Waren bei der Verwendung eines Vouchers (Neuigkeit im Gesetz);
  • Änderung im § 38 Übertragung und Miete einer Immobilie;
    • Definition der ersten Bauabnahme eines Bauwerkes;
    • grundsätzliche Änderung bei der Versteuerung der Miete einer Wohnung, eines Familienhauses oder deren Teiles und Miete eines zu Wohnzwecken bestimmten Appartements in einem Wohnhaus und bei der Lieferung eines zu Wohnzwecken bestimmten Bauwerks (nach 5 Jahren ab der ersten Bauabnahme);

Fall Sie ein zu Wohnzwecken bestimmte Bauwerk vermieten oder besitzen, bei Besorgung welches Sie ein Abzug des UmSt. geltend gemacht haben, sollte Sie die aufgeführte Änderung interessieren.