Die mehrjährige Diskussion über das Thema elektronische Rechnungen (E-Rechnungen), die in Echtzeit direkt an die Finanzverwaltung angebunden sein werden, nimmt nun in Form eines Entwurfs zur Änderung des Gesetzes Nr. 222/2024 Slg. über die Mehrwertsteuer in der geänderten Fassung konkrete Formen an.
Die meisten Steuerzahler und die Fachöffentlichkeit interessieren sich bei dieser Problematik für Antworten auf die folgenden Fragen:
Worum geht es?
Die Einführung einer neuen Verpflichtung für Mehrwertsteuerzahler, Rechnungen in einem festgelegten elektronischen (strukturierten) Format zu erstellen und zu empfangen, d.h. die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung und die Online-Meldung der Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung.
Wen betrifft die Pflicht?
Mehrwertsteuerzahler im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes (d.h. § 4, 4b, 4c und 5).
Wem werden die Daten gemeldet?
Der Finanzverwaltung (FV), über ein direkt an die FV angebundenes elektronisches System.
Was wird gemeldet?
Lieferant - Daten zur Lieferung von Waren und zur Erbringung von Dienstleistungen Abnehmer - Daten zu jedem steuerbaren Vorgang
Ab wann?
Ab 1.1.2027 - für inländische Transaktionen Ab 1.7.2030 - für grenzüberschreitende Transaktionen
Warum?
- Umsetzung von Richtlinien des Rates (EU): Basierend auf der Annahme des ViDA-Pakets (VAT in the digital age) auf EU-Ebene, das die Richtlinien des Rates (EU) 2025/516 und 2025/517 enthält. Ein Teil des Pakets ist gerade die Elektronische Rechnungsstellung und die digitale Meldung von Daten aus E-Rechnungen. Das ViDA-Paket verpflichtet die Mitgliedstaaten, die E-Rechnung für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen sowie die Meldung von Transaktionsdaten bis zum 1.7.2030 umzusetzen.
- Bekämpfung von Steuerbetrug
- Gezielte Steuerprüfungen
Die Einführung der E-Rechnung und der Datenmeldung an die Finanzverwaltung ist ein komplexer Prozess, dessen Umsetzung Vorbereitungen seitens der Unternehmer in Zusammenarbeit mit den Anbietern von Buchhaltungs- bzw. Rechnungssoftware sowie Vorbereitungen seitens der Finanzverwaltung erfordert – angesichts der großen Datenmengen, die in Echtzeit von den Unternehmern übermittelt werden, und der Notwendigkeit, diese zu speichern und zu verarbeiten.
Da es sich noch um einen Entwurf einer Gesetzesnovelle handelt und die praktische Umsetzung noch nicht klar ist, während intensive Diskussionen zwischen dem Gesetzgeber, der Fachöffentlichkeit, den Softwareherstellern und den Unternehmern stattfinden, werden wir diese Problematik weiterhin verfolgen. Sobald neue Informationen verfügbar sind, werden wir diese nachträglich ergänzen.
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