Ab Ende 2025 und Anfang 2026 stehen der Slowakei bedeutende Gesetzesänderungen in den Bereichen Arbeit, Steuern, Sozial- und Krankenversicherung sowie im Unternehmertum bevor. Das dritte Konsolidierungspaket führt weitreichende Änderungen ein, die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmer gleichermaßen betreffen werden. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Änderungen des Arbeitsgesetzbuches und des Feiertagsgesetzes
- Die Feiertage am 15. September und 8. Mai werden im Jahr 2026 reguläre Arbeitstage sein.
- Das Verbot des Einzelhandelsverkaufs an Feiertagen wird auf bestimmte Tage beschränkt: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 24. Dezember (nach 12:00 Uhr), 25. Dezember und 26. Dezember.
Änderungen des Bergbaugesetzes (gültig ab 1. Januar 2026)
- Das Bergbaugesetz wird Änderungen bei den Gebührenbeträgen erfahren und eine neue Abgabe auf die Gewinnung von primären Rohstoffen (Kies, Sand und Baustein) in Höhe von 1,35 € pro Tonne einführen.
Gesetz über Reisekostenvergütungen (gültig ab 1. November 2025)
- Neue spezielle Grundpauschalen für Verpflegungsmehraufwand werden für bestimmte Arbeitnehmergruppen und für Reisen in bestimmte Länder oder Regionen eingeführt.
Sozialversicherungsgesetz (gültig ab 1. Januar 2026)
- Ab dem 1. Januar 2026 wird die sogenannte „Beitragsbefreiung“ für neue Selbstständige abgeschafft. Diese Befreiung ermöglichte es ihnen bisher, die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bis nach der Einreichung ihrer ersten jährlichen Steuererklärung aufzuschieben.
- Selbstständige werden nun verpflichtet sein, Sozialversicherungsbeiträge nach fünf Monaten Geschäftstätigkeit zu zahlen, unabhängig von ihrem Einkommen. Der monatliche Mindestbeitrag zur Sozialversicherung für Selbstständige wird im Jahr 2026 131,34 € betragen.
- Das Arbeitslosengeld, das über einen Zeitraum von sechs Monaten gezahlt wird, wird schrittweise wie folgt gekürzt:
- Erster bis dritter Monat des Unterstützungszeitraums: 50 % der täglichen Bemessungsgrundlage.
- Vierter Monat des Unterstützungszeitraums: 40 % der täglichen Bemessungsgrundlage.
- Fünfter Monat des Unterstützungszeitraums: 30 % der täglichen Bemessungsgrundlage.
- Sechster Monat des Unterstützungszeitraums: 20 % der täglichen Bemessungsgrundlage.
Gesetz über die Einkommensentschädigung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers
- Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird von den ersten 10 Tagen auf die ersten 14 Tage der Krankheit eines Arbeitnehmers ausgedehnt. Ab dem 15. Tag übernimmt die Sozialversicherungsanstalt die Zahlungen. Diese Änderung tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Krankenversicherungsgesetz (gültig ab 1. Januar 2026)
- Vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 wird der Krankenversicherungsbeitragssatz für Arbeitnehmer, Selbstständige und vom Staat versicherte Personen um 1 % erhöht.
Versicherungsgesetz (gültig ab 1. Januar 2026)
- Die Abgabe auf die Prämien der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung wird von 8 % auf 10 % erhöht.
Umsatzsteuergesetz (gültig ab 1. Januar 2026)
- Beschränkungen des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge (vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2028)
- Die abzugsfähige Umsatzsteuer beim Kauf eines Personenkraftwagens (Kategorien M1, L1e oder L3e) wird auf 50 % beschränkt.
- Die abzugsfähige Umsatzsteuer bei der Langzeitmiete eines Personenkraftwagens wird ebenfalls auf 50 % beschränkt.
- Es gelten jedoch Ausnahmen für Fahrzeuge, die ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden, wie z. B. in Fahrschulen, bei Personentransportdiensten oder bei der Fahrzeugvermietung.
Änderung des USt-Satzes für „ungesunde“ zucker- und salzhaltige Lebensmittel
- Ab dem 1. Januar 2026 wird der reguläre Umsatzsteuersatz von 23 % auf ausgewählte Lebensmittel angewendet, darunter verschiedene Süßigkeiten, Süßwaren, Kuchen, Eiscreme, Marmeladen und salzige Snacks. Bisher galt für diese Waren ein Satz von 19 %.
Einkommensteuergesetz (Nr. 595/2003 Slg., in der geänderten Fassung, gültig ab 1. Januar 2026)
- Die Berechnung des nicht steuerbaren Teils der Bemessungsgrundlage pro Steuerpflichtigen wird durch eine Begrenzung der Vielfachen des Existenzminimums in der Formel angepasst.
- Es werden neue Steuerklassen mit höheren Sätzen für höhere Einkommen eingeführt, was sich auf die Nettolöhne auswirken wird. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
- Die unteren Steuerklassen bleiben den aktuellen Sätzen ähnlich (ein Grundsatz von 19 % bis 44.000 € und 25 % darüber). Es werden jedoch neue Steuerklassen für höhere Einkommen hinzugefügt: ein Satz von 30 % für eine jährliche Steuerbemessungsgrundlage über 60.000 € und ein Satz von 35 % für eine Steuerbemessungsgrundlage über 75.000 €.
- Was bedeutet das? Während ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen oder überdurchschnittlichen Gehalt nur geringe Auswirkungen spüren wird, werden Besserverdienende mit einer deutlich höheren Steuerlast konfrontiert.
- Auch die Mindestkörperschaftsteuer (Steuerlizenz) ändert sich. Für Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Euro wird die Steuerlizenz von 3.840 € auf 11.520 € erhöht, zahlbar unabhängig von der Rentabilität des Unternehmens.
Versicherungssteuergesetz (gültig ab 1. Januar 2026)
- Der Steuersatz für Nichtlebensversicherungen wird von 8 % auf 10 % erhöht.
Glücksspielgesetz
- Die Vorschriften für das Online-Glücksspiel werden geändert und verschärft.
- Erhöhung der Abgaben auf Glücksspiele: Die Abgaben auf Online-Spiele werden von 27 % auf 30 % erhöht (gültig ab 1. Dezember 2025).
- Die Methode zur Bestimmung der Abgabenhöhe wird sich ändern. Sie wird nicht mehr im Glücksspielgesetz festgelegt, sondern per Regierungsverordnung bestimmt, gültig ab 1. Januar 2026.
Das dritte Konsolidierungspaket der Slowakei wird in den Jahren 2025 und 2026 eine Reihe grundlegender Änderungen mit sich bringen. Arbeitnehmer werden vor allem von Anpassungen bei der Einkommensteuer, den Sozialbeiträgen und den Krankengeldregelungen betroffen sein. Unternehmer und Unternehmen müssen sich auf höhere Beiträge, Steuern und Lizenzgebühren sowie auf neue administrative Belastungen vorbereiten. Diese Maßnahmen sollen die öffentlichen Finanzen verbessern, ihre Auswirkungen werden jedoch je nach den finanziellen und geschäftlichen Gegebenheiten der einzelnen Personen und Unternehmen variieren.
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