Ein Unternehmen zu gründen ist ein großer Schritt, voller Ideen, Pläne und Begeisterung. Viele stoßen jedoch gleich zu Beginn auf steuerliche und buchhalterische Pflichten, die sie überraschen können. Deshalb haben wir eine Übersicht der häufigsten Fragen, die sich neue Unternehmer stellen, zusammen mit klaren Antworten vorbereitet, die ihnen helfen, sich von Anfang an zurechtzufinden.
1. Wann muss ich als Existenzgründer anfangen, mich mit Steuern zu befassen?
Die Pflicht, sich mit Steuern auseinanderzusetzen, entsteht praktisch sofort nach der Unternehmensgründung. Wenn eine natürliche Person – ein Einzelunternehmer – ein Gewerbe anmeldet und auf Basis der Daten aus dem Gewerberegister in das Register der juristischen Personen, Unternehmer und öffentlichen Organe (RPO) eingetragen wird, wird sie vom Steuerverwalter (Finanzamt) gemäß § 67 der slowakischen Abgabenordnung von Amts wegen automatisch registriert. Es ist nicht notwendig, einen Antrag auf Registrierung zu stellen. Das Finanzamt teilt der natürlichen Person anschließend eine Steueridentifikationsnummer zu, die sie im Kontakt mit dem Steuerverwalter angeben muss.
Wenn eine natürliche Person jedoch auf dem Gebiet der Slowakischen Republik eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit aufnimmt (z. B. als Autor oder Berater ohne Gewerbeschein) oder eine Immobilie (außer Grundstücken) vermietet, muss sie sich selbst registrieren. Die Frist für die Registrierung endet am Ende des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem die Tätigkeit aufgenommen wurde.
Neben der Einkommensteuer muss man auch an weitere mögliche Pflichten denken. Am häufigsten handelt es sich dabei um die Umsatzsteuer (USt.), die Kraftfahrzeugsteuer oder die Immobiliensteuer. Die Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung kann nicht nur bei Überschreiten der Umsatzgrenze entstehen, sondern auch bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU (z. B. bei empfangenen Dienstleistungen aus dem Ausland).
Jeder neue Unternehmer sollte sich gleich zu Beginn darüber informieren, welche steuerlichen Registrierungspflichten für ihn gelten. Die Vernachlässigung dieser Schritte kann zu Sanktionen führen. Neben der Registrierung ist auch die Entscheidung wichtig, wie die Buchführung oder die Aufzeichnungen geführt werden. All diese anfänglichen Einstellungen haben einen wesentlichen Einfluss auf das zukünftige Funktionieren des Unternehmens.
2. Muss ich sofort Umsatzsteuerzahler (USt.-pflichtig) sein?
Nein. Die Pflicht zur Registrierung für die Umsatzsteuer entsteht erst nach Überschreiten eines Umsatzes von 50.000 € innerhalb eines Kalenderjahres, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. In besonderen Fällen kann die Registrierungspflicht jedoch sofort eintreten, zum Beispiel wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Warenlieferung im laufenden Kalenderjahr den Umsatz von 62.500 € überschreitet, wodurch er zum Zeitpunkt der Lieferung automatisch USt.-pflichtig wird.
Man muss jedoch auch an die sogenannte „schnelle Registrierung“ gemäß § 7 oder § 7a des slowakischen USt.-Gesetzes denken:
- § 7: Registrierung aufgrund des Erwerbs von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, wenn der Wert dieser Erwerbe aus anderen Mitgliedstaaten 14.000 € pro Kalenderjahr erreicht.
- § 7a: Registrierung bei Empfang oder Erbringung von Dienstleistungen aus/in andere(n) Mitgliedstaaten, wenn der Unternehmer an grenzüberschreitenden Transaktionen beteiligt ist.
Wenn Sie eine Person sind, die nicht USt.-pflichtig ist, aber Dienstleistungen für einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat erbringen, müssen Sie sich noch vor der Erbringung dieser Dienstleistung gemäß § 7a registrieren.
Eine freiwillige Registrierung ist jederzeit möglich, zum Beispiel wenn Sie planen, mit USt.-pflichtigen Unternehmen zu handeln und den Vorsteuerabzug geltend machen möchten. Ein Vorteil kann auch darin bestehen, gegenüber Geschäftspartnern vertrauenswürdiger aufzutreten.
3. Ist es vorteilhafter, als Einzelunternehmer zu beginnen oder sofort eine GmbH zu gründen?
Das hängt von mehreren Faktoren ab:
4. Wie wird der Gewinn besteuert?
Die Besteuerung hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab:
Einzelunternehmer (natürliche Person):
- Einkommensteuer:
- 15 % bei Einkünften bis 100.000 € jährlich
- Über 100.000 € jährlich:
- 19 % auf den Teil der Bemessungsgrundlage, der den Betrag von 48.441,43 Euro nicht übersteigt
- 25 % auf den Teil der Bemessungsgrundlage, der den Betrag von 48.441,43 Euro übersteigt (Zahlen gültig für das Jahr 2025)
- Sozialabgaben:
- Krankenversicherung: 15 % ohne maximale Bemessungsgrundlage
- Sozialversicherung: 33,15 % mit einer maximalen monatlichen Bemessungsgrundlage von 15.730 €
GmbH (juristische Person):
- Körperschaftsteuer:
- 10 % bei steuerpflichtigen Einkünften bis 100.000 € jährlich
- 21 % bei steuerpflichtigen Einkünften von 100.000 € bis 5.000.000 €
- 24 % bei steuerpflichtigen Einkünften über 5.000.000 €
- Quellensteuer auf Dividenden:
- 10 % bei der Ausschüttung von Dividenden aus Gewinnen des Jahres 2024
- 7 % bei der Ausschüttung von Dividenden an natürliche Personen aus Gewinnen, die ab dem 1. Januar 2025 erzielt wurden
5. Gibt es Steuererleichterungen oder Optimierungsinstrumente für Start-ups?
Ja. Zu den verfügbaren Optionen gehören:
- Abzugsfähige Betriebsausgaben: Zu den häufigsten gehören Kosten für Technik, Miete, Marketing, Software, Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen oder Ausgaben für externe Lieferanten.
- Nutzung eines Steuerverlustes: Start-ups, die in den ersten Jahren keinen Gewinn erzielen, können diese Verluste in den nächsten fünf Jahren von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen.
- Super-Abzug für Forschung und Entwicklung: Dies ist ein begünstigtes Steuerinstrument für Unternehmen, die in Innovationen, Softwareentwicklung, neue Technologien oder Prozesse investieren.
- Pauschale Ausgaben: Einzelunternehmer (die nicht USt.-pflichtig sind) können anstelle der tatsächlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 60 % der Einnahmen (maximal bis 20.000 € pro Jahr) geltend machen. Diese Lösung vereinfacht die Aufzeichnungen erheblich und kann die Steuerschuld senken.
- Zuschüsse und Förderungen: Diese Einnahmen können steuerfrei sein, wenn die Bedingungen laut Einkommensteuergesetz erfüllt sind. Gleichzeitig müssen sie korrekt verbucht werden.
- Ermäßigte Sozialabgaben: In bestimmten Fällen (Studenten, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen etc.) gibt es Beitragsnachlässe oder Ausnahmen.
Jedes Start-up sollte je nach Ausrichtung und Zielen eine geeignete Kombination dieser Instrumente in Betracht ziehen.
6. Wie führt man Buchhaltung und Aufzeichnungen korrekt?
Die korrekte Führung der Buchhaltung hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab:
- Einzelunternehmer: Können steuerliche Aufzeichnungen, eine einfache Buchführung oder eine doppelte Buchführung führen.
- GmbH und andere juristische Personen: Sind verpflichtet, eine doppelte Buchführung gemäß dem slowakischen Rechnungslegungsgesetz zu führen.
Eine konsequente Buchführung ist entscheidend für die korrekte Erstellung der Steuererklärung und für eventuelle Steuerprüfungen. Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Buchhalter und die Nutzung einer zuverlässigen Buchhaltungssoftware wird empfohlen.
7. Wie gestaltet man die Vergütung der Gründer eines Start-ups?
Gründer einer GmbH haben mehrere Möglichkeiten, sich legal Gelder auszuzahlen:
- Geschäftsführer-Dienstvertrag: Das Einkommen unterliegt der Einkommensteuer sowie den Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Arbeitsverhältnis in der Gesellschaft: Ein klassisches Arbeitsverhältnis mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
- Ausschüttung von Dividenden: Erst nach Versteuerung des Unternehmensgewinns und Genehmigung des Jahresabschlusses möglich. Dividenden werden für natürliche Personen mit einem Satz von 7 % besteuert.
Jede dieser Optionen hat ihre eigenen steuerlichen und abgabenrechtlichen Konsequenzen, daher ist es wichtig, je nach konkreter Situation die am besten geeignete Vergütungsform zu prüfen.
8. Wann lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater?
Wir empfehlen dies bereits vor der eigentlichen Unternehmensgründung. Ein Steuerberater kann Ihnen:
- helfen, die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen festzulegen.
- bei der buchhalterischen und steuerlichen Planung beraten.
- Sie vor Fehlern schützen, die später zu Sanktionen führen können.
Unterschätzen Sie nicht die steuerliche Einrichtung zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Eine gute Grundlage spart Zeit und Geld, schont Ihre Nerven und gibt Ihnen gleichzeitig die Sicherheit, dass Sie sich voll und ganz dem widmen können, was Sie am besten können: dem Aufbau Ihres Start-ups.
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