Ab dem 1. Juni 2025 treten in der Slowakei grundlegende Gesetzesänderungen in Kraft, die den Nichtregierungssektor betreffen. Diese Änderungen ergeben sich hauptsächlich aus der Novelle des Info-Gesetzes sowie aus Novellen der Gesetze, die die Tätigkeit von Stiftungen, Bürgervereinigungen und gemeinnützigen Organisationen, die allgemein nützliche Dienstleistungen erbringen, regeln. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und Fristen, die Stiftungen, Bürgervereinigungen und andere gemeinnützige Organisationen betreffen.
1. Das Info-Gesetz: Wer wird zur verpflichteten Person und was bedeutet das?
Ab dem 1. Juni 2025 werden Nichtregierungsorganisationen in der Slowakischen Republik zu verpflichteten Personen gemäß dem Info-Gesetz, wenn sie:
- einen einmaligen Beitrag aus öffentlichen Mitteln von mindestens 3.300 € erhalten, oder
- öffentliche Mittel in einer Gesamthöhe von mindestens 10.000 € pro Jahr erhalten.
Pflichten als „verpflichtete Person“:
- Informationen über die Verwendung öffentlicher Mittel innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Erhalt eines Antrags zugänglich zu machen.
- Im Falle einer Ablehnung des Antrags – innerhalb von 8 Tagen einen qualifizierten Antrag an die zuständige Behörde zu senden.
Öffentliche Mittel sind im Haushaltsgesetz als finanzielle Ressourcen definiert, die aus öffentlichen Haushalten stammen - d.h. aus dem Staatshaushalt, den Budgets von Städten und Gemeinden sowie aus Mitteln der Europäischen Union oder dem Wiederaufbau- und Resilienzplan.
2. Neue Pflicht: Der Transparenzbericht
Ab dem Jahr 2025 wird eine neue Pflicht eingeführt – die Erstellung eines sogenannten Transparenzberichts. Der Bericht enthält:
- eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Organisation,
- eine Übersicht der Spender, einschließlich der Höhe der Geldspende
- bei einer natürlichen Person sind Name und Nachname nur anzugeben, wenn die Spendenhöhe 5.000 € pro Kalenderjahr übersteigt,
- bei einer juristischen Person ist die Angabe der Identifikationsdaten unabhängig von der Spendenhöhe verpflichtend.
- Struktur und Daten zu den Organen der Organisation.
Fristen:
- Erstellung des Berichts: bis zum 30. Juni des Folgejahres,
- Veröffentlichung des Berichts: spätestens bis zum 15. Juli.
Der Bericht wird erstmals für den Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Dezember 2025 innerhalb der Frist bis zum 30.06.2026 erstellt.
3. Aufteilung nach Organisationstyp
Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und nicht-investive Fonds
- Der Bericht ist für alle Organisationen verpflichtend, unabhängig von der Höhe der Einnahmen.
- Dies betrifft auch gemeinnützige Organisationen, die allgemein nützliche Dienstleistungen erbringen.
- Der Bericht wird im öffentlichen Teil des Registers der Rechnungsabschlüsse veröffentlicht.
Bürgervereinigungen
- Der Bericht ist nur für jene Vereinigungen verpflichtend, deren Jahreseinnahmen 35.000 € übersteigen. (unter Einnahmen versteht man jeden Zuwachs an Geldmitteln, d.h. sowohl versteuerte als auch nicht versteuerte)
- Inhalt und Fristen des Berichts sind dieselben wie bei Stiftungen.
Sanktionen bei Nichtveröffentlichung des Berichts:
- Geldstrafe bis zu 1.000 € beim ersten Verstoß,
- Bei Nichtbehebung innerhalb von 30 Tagen nach Verhängung der ersten Geldstrafe kann die Registerbehörde eine weitere Geldstrafe von bis zu 10.000 € verhängen,
- Beim dritten und jedem weiteren Verstoß – eine Mindestgeldstrafe von 5.000 €.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, was alles auf Sie zutrifft, oder wenn Sie praktische Hilfe bei den neuen Dokumentationspflichten benötigen, sind Sie nicht allein. Wir helfen Ihnen gerne, sich in den Vorschriften zurechtzufinden, geeignete Verfahren einzurichten und die erforderlichen Berichte zu erstellen – damit Sie sicher sein können, dass alles in Ordnung und ohne unnötige Risiken ist.
Der Inhalt dieses Artikels hat ausschließlich informativen Charakter und ersetzt in keinem Fall eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Die Gesellschaft Dravecký & Partner übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage der hierin enthaltenen Informationen getroffen werden, noch für eventuelle Schäden, die durch solche Handlungen entstehen könnten. Vor der Anwendung jeglicher Informationen auf Ihre konkrete Situation empfehlen wir dringend eine Beratung mit einem qualifizierten Experten.
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