Wir präsentieren Ihnen einen Vergleich des bis zum 30. Juni 2025 gültigen Formulars für die Umsatzsteuererklärung und des neuen, ab dem 1. Juli 2025 gültigen Formulars. Das neue Formular wird erstmals für den Veranlagungszeitraum Juli 2025 bzw. für das III. Quartal 2025 verwendet. Es wurde mit der Bekanntmachung MF/007833/2025-731 vom 21. März 2025 im Finanzanzeiger Nr. 9/2025 veröffentlicht.
Worin unterscheiden sich die Formulare?
Das neue Formular trägt im oberen Teil die Kennzeichnung DPHv25_1.

Änderungen auf der ersten Seite
Auf der ersten Seite des Formulars gab es nur eine Änderung bei den auszufüllenden Daten, und zwar den Wegfall der Person, die die Steuererklärung gemäß § 78 Abs. 9 einreicht. Dies hängt damit zusammen, dass zum 1. Januar 2025 das Umsatzsteuergesetz novelliert wurde und sich die Methode der rückwirkenden Einreichung von Steuererklärungen bei verspäteter Umsatzsteuerregistrierung geändert hat.
Änderungen auf der zweiten und dritten Seite
- Auf der zweiten und dritten Seite des Formulars wurden für jede Art von Transaktion Zeilen hinzugefügt, sodass für jeden Steuersatz eine separate Zeile existiert. Zum Vergleich: Im bis zum 30. Juni 2025 gültigen Formular waren einige Transaktionen nur in „Grundsteuersatz“ und „ermäßigter Steuersatz“ unterteilt, und in den Zeilen für den „ermäßigten Steuersatz“ wurden Daten mit den Steuersätzen 5 % und 19 % eingetragen. Einige Transaktionen waren überhaupt nicht nach Steuersätzen gegliedert.
- Weitere Änderungen im Formular ergaben sich aus der Novelle des Umsatzsteuergesetzes und der Einführung der Selbstversteuerung bei der Einfuhr ab dem 1. Juli 2025. Es wurden die Zeilen 11c und 12c (für den Steuersatz 19 %), 11d und 12d (für den Steuersatz 5 %) sowie 11e und 12e (für den Steuersatz 23 %) ergänzt.
- Für den Vorsteuerabzug aus der Selbstversteuerung bei der Einfuhr von Waren wurden die Zeilen 23a, 23b und 23c hinzugefügt, jeweils für einen bestimmten Steuersatz.
- In Zeile 13 wurde unter den steuerfreien Leistungen auch die Einfuhr mit Selbstversteuerung, die steuerfrei ist, hinzugefügt.
Allgemeine Änderungen und beibehaltene Elemente
- Das neue Formular hat drei Seiten anstelle der ursprünglichen zwei.
- Die hinzugefügten Zeilen sind durch Buchstaben gekennzeichnet, daher finden wir beispielsweise die zu zahlende eigene Steuerschuld weiterhin in Zeile 35.
- Die Zeilen 24 - 37 sind unverändert geblieben.
- Die Steuersätze sind im Formular durch einen Verweis auf die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes gekennzeichnet, was bedeutet, dass bei einer zukünftigen Änderung der Sätze das Formular nicht erneut geändert werden muss.
Sollten Sie Fragen zum neuen Formular für die Umsatzsteuererklärung haben, kontaktieren Sie uns bitte.
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