Viele Unternehmen in der Slowakei führen innovative Projekte durch, wissen jedoch nicht, dass sie ihre Steuerbemessungsgrundlage durch den sogenannten Superabzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E) erheblich reduzieren können. In diesem Artikel erklären wir, was der Superabzug genau ist, wer ihn in Anspruch nehmen kann und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
1. Höhe des Superabzugs
Der Superabzug gemäß § 30c des Einkommensteuergesetzes ermöglicht es Unternehmen, die Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten durchführen, 100 % der F&E-Ausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen.
Falls die F&E-Ausgaben in einem bestimmten Jahr den Durchschnitt der vorangegangenen zwei Jahre übersteigen, kann das Unternehmen zusätzlich 100 % dieses zwischenjährlichen Anstiegs geltend machen.
Wenn ein Unternehmen in einem bestimmten Jahr keine ausreichende Steuerbemessungsgrundlage hat (z. B. einen Steuerverlust ausweist), kann der nicht genutzte Superabzug in die folgenden Besteuerungszeiträume, maximal jedoch für fünf Jahre, vorgetragen werden, bis eine positive Steuerbemessungsgrundlage erzielt wird.
2. Welche Ausgaben können abgezogen werden
- Es muss sich um gewöhnliche, steuerlich abzugsfähige Ausgaben gemäß dem Gesetz (§ 2 Buchst. i)) handeln.
- Die Ausgaben müssen getrennt verbucht werden (z. B. in einer separaten Analytik).
- Wenn sich die Ausgaben nur teilweise auf das Projekt beziehen, wird nur der Teil abgezogen, der direkt mit dem Projekt zusammenhängt.
3. Ausgaben, die vom Abzug ausgeschlossen sind
Es ist nicht möglich, den Superabzug für folgende Ausgaben geltend zu machen:
- die ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden (mit Ausnahmen bei Lohnzuschüssen),
- für Lizenzen und Dienstleistungen, wenn diese nicht direkt für F&E genutzt werden, ausgenommen:
- Software, die im Projekt verwendet wird,
- Dienstleistungen von der Slowakischen Akademie der Wissenschaften, Hochschulen oder Forschungsinstituten,
- Zertifizierung der eigenen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse,
- immaterielle Ergebnisse von Personen mit einem Befähigungsnachweis zur Durchführung von F&E.
4. Wer den Superabzug nicht nutzen kann
- Ein Unternehmen, das eine Steuererleichterung gemäß § 30b in Anspruch nimmt.
- Ein Unternehmen mit einem Befähigungsnachweis für F&E, das ein Projekt jedoch ausschließlich für den Verkauf immaterieller Ergebnisse durchführt (z. B. Verkauf eines Patents ohne eigene Nutzung).
5. Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt – die Grundvoraussetzung
Das Unternehmen muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungs- und Entwicklungsprojekt haben.
Dieses Dokument muss Folgendes enthalten:
- Identifikationsdaten des Unternehmens,
- Gegenstand der Forschung und Entwicklung,
- Ziele und messbare Ergebnisse,
- Zeitrahmen des Projekts (Beginn und voraussichtliches Ende),
- geplante Kosten für den gesamten Zeitraum sowie für die einzelnen Jahre.
Das Projekt muss spätestens bis zur Frist für die Abgabe der Steuererklärung von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.
Auf Aufforderung des Steuerverwalters muss das Projekt innerhalb von 8 Tagen vorgelegt werden.
6. Veröffentlichung von Daten
Die Finanzdirektion veröffentlicht innerhalb von 3 Monaten nach der Frist zur Abgabe der Steuererklärung eine Liste der Unternehmen, die den Superabzug geltend gemacht haben.
7. Pflicht zur nachträglichen Steuererklärung
Wenn ein Unternehmen mit einem Befähigungsnachweis für F&E später die Ergebnisse eines Projekts verkauft, für das es den Superabzug in Anspruch genommen hat, muss es:
- eine nachträgliche Steuererklärung für jedes Jahr einreichen, in dem der Abzug geltend gemacht wurde,
- und die Steuer innerhalb der gesetzlichen Frist nachzahlen.
Fazit: Der Superabzug als Chance für Innovatoren
Wenn Ihr Unternehmen in Entwicklung, neue Technologien, Prototypen oder Prozessverbesserungen investiert, kann der Superabzug erhebliche Steuerersparnisse bedeuten.
Ein korrekt aufgesetztes Projekt, eine übersichtliche Kostenaufstellung und eine professionelle Betreuung sind der Schlüssel zum Erfolg.
Seien Sie der Erste, der von den neuesten Informationen aus der Welt der Steuern, der Rechnungslegung und der Wirtschaftsprüfung erfährt