Kleinere Unternehmen und Selbstständige suchen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und der Abgabe der Einkommensteuererklärung oft nach legalen Wegen zur Steueroptimierung. Eine der gesetzlich verankerten Möglichkeiten nach slowakischer Gesetzgebung ist der Status des Mikro-Steuerpflichtigen.
Was ist das und welche Steuervorteile sind mit diesem Status verbunden?
Wer ist ein Mikro-Steuerpflichtiger?
- Es ist ein Steuerpflichtiger:
- Ein Selbstständiger, dessen steuerpflichtige Einkünfte (gemäß § 6 Abs. 1 und 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb und sonstiger selbstständiger Tätigkeit) für den Besteuerungszeitraum (Kalenderjahr) 60.000 EUR nicht übersteigen, oder
- Eine juristische Person, deren steuerpflichtige Einkünfte (Erlöse) für den Besteuerungszeitraum (Kalender- oder Wirtschaftsjahr) 60.000 EUR nicht übersteigen.
Wer ist kein Mikro-Steuerpflichtiger?
- Die oben genannten Steuerpflichtigen, deren steuerpflichtige Einkünfte (Erlöse) überschreiten - d.h. mehr als 60.000 EUR pro Kalender- oder Wirtschaftsjahr.
- Ein Steuerpflichtiger, der eine nahestehende Person ist und während des Besteuerungszeitraums kontrollierte Transaktionen durchführt.
- Zur Erläuterung: Nahestehende Personen sind Personen (einschließlich Unternehmen), die in irgendeiner Weise miteinander verbunden sind, z. B. finanziell, wirtschaftlich - eine Mutter- und eine Tochtergesellschaft, eine Schwestergesellschaft, oder sie sind durch nahestehende Personen (z. B. Ehepartner, Eltern und Kinder) verbunden, oder sie sind Teil eines Konsolidierungskreises. Kontrollierte Transaktionen sind Transaktionen zwischen diesen oben genannten nahestehenden Personen (z. B. Kauf und Verkauf von Vermögenswerten, Erbringung von Dienstleistungen usw.). Allgemein gilt: Wenn Ihr Unternehmen Geschäfte tätigt oder Dienstleistungen für eine nahestehende oder wirtschaftlich verbundene Person erbringt, kann der Status des Mikro-Steuerpflichtigen nicht genutzt werden.
- Ein Steuerpflichtiger, über den der Konkurs eröffnet wurde, der in Liquidation getreten ist oder dem ein Ratenzahlungsplan bewilligt wurde.
- Ein Steuerpflichtiger, dessen Besteuerungszeitraum kürzer als 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate ist, mit Ausnahme eines Steuerpflichtigen, der aufgrund eines Todesfalls einen kürzeren Zeitraum hat.
Der Status des Mikro-Steuerpflichtigen wird immer für den jeweiligen Besteuerungszeitraum (Kalender- oder Wirtschaftsjahr) überprüft.
Welche Steuervorteile hat ein Mikro-Steuerpflichtiger?
- Abschreibung von materiellem Anlagevermögen: Ein Mikro-Steuerpflichtiger kann die steuerliche Abschreibung von materiellem Anlagevermögen, das in die Abschreibungsgruppen 0 bis 4 eingestuft ist (außer einem Pkw mit Anschaffungskosten von mehr als 48.000 EUR), in beliebiger Höhe (höchstens bis zur Höhe der Anschaffungskosten) geltend machen, d.h. er kann die gesamten Anschaffungskosten als Steueraufwand für den Besteuerungszeitraum geltend machen. Dies gilt auch für die steuerliche Abschreibung von gemietetem Vermögen, die im Allgemeinen durch die Höhe der Mieteinnahmen begrenzt ist, diese Größe wird jedoch beim Mikro-Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt.
- Voraussetzung für die oben genannte vorteilhafte Abschreibung ist, dass das materielle Anlagevermögen in dem Besteuerungszeitraum in das Betriebsvermögen aufgenommen bzw. in Nutzung genommen wurde, in dem der Steuerpflichtige als Mikro-Steuerpflichtiger galt.
- Im Vergleich zur klassischen Abschreibung von materiellem Anlagevermögen kann ein Mikro-Steuerpflichtiger die Abschreibung nicht unterbrechen.
- Es ist jedoch zu beachten, dass, falls der Steuerpflichtige das materielle Anlagevermögen vor Ablauf der für die jeweilige Vermögensart geltenden Abschreibungsdauer laut dem slowakischen Einkommensteuergesetz verkauft, er verpflichtet ist, die Steuerbemessungsgrundlage um die positive Differenz zwischen den bereits geltend gemachten vorteilhaften Abschreibungen und den Abschreibungen, die angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige kein Mikro-Steuerpflichtiger gewesen wäre, zu erhöhen.
- Abzug von Steuerverlusten: Der Vorteil besteht in der Möglichkeit, einen Steuerverlustabzug bis zur vollen Höhe der für den Besteuerungszeitraum ausgewiesenen Steuerbemessungsgrundlage bei einem Steuerpflichtigen, der eine juristische Person oder ein Selbstständiger ist, geltend zu machen, wenn er in dem entsprechenden Besteuerungszeitraum, in dem er den Steuerverlustabzug geltend macht, als Mikro-Steuerpflichtiger gilt. Andere Steuerpflichtige, juristische Personen und Selbstständige, die keine Mikro-Steuerpflichtigen sind, können einen Steuerverlustabzug bis zu maximal 50 % der vom Steuerpflichtigen für den betreffenden Besteuerungszeitraum ausgewiesenen Steuerbemessungsgrundlage geltend machen.
- Bildung von Wertberichtigungen auf Forderungen: Der Zeittest entfällt (d.h. es ist nicht erforderlich, 360-1080 Tage nach Fälligkeit auf die Geltendmachung einer steuerlichen Wertberichtigung zu warten) bei der Bildung von Wertberichtigungen auf überfällige Forderungen und deren Zubehör bei einem Mikro-Steuerpflichtigen; folgende Bedingungen sind ausreichend:
- Die Forderung ist nicht verjährt
- Die Tatsache, dass das Risiko besteht, dass der Schuldner die Forderung ganz oder teilweise nicht begleicht
- Die Forderung wurde in die steuerpflichtigen Einkünfte einbezogen
- Aufgrund der Erfüllung der oben genannten Bedingungen kann der Mikro-Steuerpflichtige den vollen Betrag der so gebildeten Wertberichtigung auf die Forderung und deren Zubehör als Steueraufwand geltend machen.
- Abschreibung von Forderungen: Ähnliche Bedingungen und Regeln wie für die Bildung von Wertberichtigungen auf Forderungen eines Mikro-Steuerpflichtigen, d.h. bei Erfüllung aller Bedingungen kann der Mikro-Steuerpflichtige die Abschreibung der Forderung in voller Höhe als Steueraufwand geltend machen.
- Steuersatz: Zuletzt erwähnen wir den ermäßigten Steuersatz von 15 % nur zur Information, da dieser Steuersatz nicht nur Mikro-Steuerpflichtigen, sondern auch anderen Steuerpflichtigen zugänglich ist, die die Einkommensgrenze von 100.000 EUR für den Besteuerungszeitraum nicht überschreiten.
Der Status des Mikro-Steuerpflichtigen ist ein interessantes Instrument zur Optimierung der Steuerschuld des Steuerpflichtigen, sofern er alle gesetzlich festgelegten Pflichten erfüllt.
Sie wissen nicht, ob Sie dieses Institut anwenden können oder wie Sie es in Ihrer Steuererklärung in der Slowakei in der Praxis umsetzen sollen? Wir helfen Ihnen gerne bei all Ihren Fragen.
Seien Sie der Erste, der von den neuesten Informationen aus der Welt der Steuern, der Rechnungslegung und der Wirtschaftsprüfung erfährt