Immer mehr Unternehmen und Unternehmer erwägen den Kauf eines Elektroautos für ihre Geschäftstätigkeit. Die Motivationen für den Kauf eines Elektroautos für geschäftliche Zwecke sind vielfältig – niedrigere Betriebskosten oder Umweltaspekte. Ein wesentlicher Anreiz ist jedoch auch die Steuergesetzgebung in der Slowakischen Republik, die die Elektromobilität im Geschäftsleben durch verschiedene Steuervorteile beim Kauf und bei der Nutzung von Elektroautos fördert.
Was gilt als E-Auto?
Elektrische Personenkraftwagen, die in ihrer Zulassungsbescheinigung, Teil II, unter Punkt 18 P.3 Kraftstoffart/Energiequelle Folgendes eingetragen haben: BEV oder PHEV in jeglicher Kombination mit einer anderen Kraftstoffart oder Energiequelle.
Zusätzlich zu den oben genannten Personenkraftwagen werden ab dem 1. Januar 2025 auch Fahrräder und Roller mit Hilfselektromotor zu den Elektrofahrzeugen gezählt.
Steuerliche Vorteile:
- Steuerliche Abschreibung eines Elektroautos: Der bedeutendste Steuervorteil für Elektroautos besteht darin, dass sie gemäß dem slowakischen Einkommensteuergesetz in die Abschreibungsgruppe 0 eingestuft werden. Das bedeutet, dass ein Unternehmer das Elektroauto steuerlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abschreiben (als steuerlich abzugsfähige Ausgabe geltend machen) kann. Andere Personenkraftwagen werden gesetzlich über 4 Jahre abgeschrieben. Hinweis: Im Falle eines Kleinststeuerpflichtigen beträgt dieser Zeitraum sogar nur 1 Jahr. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Bedingungen des Einkommensteuergesetzes erfüllt sein müssen, damit ein Unternehmer als Kleinststeuerpflichtiger gilt und weitere Steuervorteile nutzen kann. Mehr über die Bedingungen für den Status des Kleinststeuerpflichtigen und seine Steuervorteile erfahren Sie hier in einem separaten Artikel.
- Sachbezug eines Arbeitnehmers: Wird einem Arbeitnehmer gemäß dem Einkommensteuergesetz ein Firmenwagen sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt, wird ihm ein Sachbezug in Höhe von 1 % der Anschaffungskosten des Fahrzeugs pro Monat besteuert (Hinweis: Die Anschaffungskosten werden im Laufe der Zeit schrittweise um jährlich 12,5 % für maximal 8 Jahre reduziert). Im Falle eines Elektroautos wird der Sachbezug des Arbeitnehmers anstelle von 1 % nur mit 0,5 % der Anschaffungskosten des Autos pro Monat besteuert (auch hier werden die Anschaffungskosten schrittweise um 12,5 % für maximal 8 Jahre reduziert).
- Kraftfahrzeugsteuer: In der Slowakei haben Elektroautos einen vergünstigten jährlichen Steuersatz für die Kraftfahrzeugsteuer, wobei ein Fahrzeug, dessen einzige Energiequelle Strom ist, einen jährlichen Steuersatz von 0 EUR (in Worten: null EUR) hat. Der jährliche Steuersatz für Fahrzeuge (Kategorien L, M1 und N1), die Hybridfahrzeuge sind, sowie für Kraftfahrzeuge mit Antrieb durch komprimiertes Erdgas (CNG) oder flüssiges Erdgas (LNG) und Kraftfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb wird um 50 % des grundlegenden jährlichen Steuersatzes reduziert.
Finanzierung der Elektromobilität
In der Slowakischen Republik trat 2023 der Aktionsplan zur Entwicklung der Elektromobilität in Kraft, der 16 Maßnahmen für den Zeitraum 2024-2027 enthält. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Unterstützung des Aufbaus eines Netzes von ultraschnellen Ladepunkten (UFC), die Entwicklung der Ladeinfrastruktur, die Förderung des öffentlichen Verkehrs, Batteriesysteme sowie den Kauf von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen.
Trotz des ehrgeizigen Aktionsplans zur Entwicklung der Elektromobilität befinden sich die Subventionen für den Kauf von Elektroautos in der Slowakischen Republik noch in der Vorbereitungs- und Diskussionsphase, obwohl staatliche Förderungen für den Kauf von Elektroautos bereits in mehreren Ländern, einschließlich der Slowakei, in den Jahren 2016-2019 existierten.
Derzeit sind Subventionen für den Bau öffentlich zugänglicher Ladestationen verfügbar, die sowohl von Kommunen als auch von Unternehmern beantragt werden können. Die finanzielle Obergrenze der Beihilfe (Subvention) liegt bei 60-100 % der förderfähigen Ausgaben, und die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben pro Ladegerät ist je nach Typ und Leistung der Ladestation auf 4.500 EUR bis 30.000 EUR festgelegt.
Elektroautos werden zu einem immer wichtigeren Bestandteil des Lebens von Menschen und Unternehmen in der Slowakei. Ihre Implementierung in den Geschäftsbetrieb wird durch ein dichteres Netz von Ladestationen und erschwinglichere Elektroautos im Vergleich zur Vergangenheit zugänglicher und effizienter. Abgesehen vom ökologischen Aspekt und der Unternehmenspolitik ist ein wesentlicher Anreiz für den Kauf eines Elektroautos für das Unternehmen der damit verbundene Steuervorteil.
Im Zusammenhang mit den steuerlichen Ausgaben für den Betrieb von Elektroautos kann insbesondere der Nachweis des Stromverbrauchs für einen Unternehmer komplizierter sein als bei Verbrennungsmotoren, da in der Zulassungsbescheinigung eines Elektroautos keine Verbrauchsdaten angegeben sind, sondern nur die Energiemenge in kWh, die das Auto für eine Strecke von 100 km benötigt.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Festlegung des korrekten Verfahrens zum Nachweis des Stromverbrauchs sowie bei anderen buchhalterischen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Elektroautos.
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