Die Umsetzung des Gesetzes Nr. 507/2023 Z. z. über die Ergänzungssteuer führt ein komplexes System in die slowakische Rechtsordnung ein, um ein globales Mindestbesteuerungsniveau zu gewährleisten, bekannt als Säule II. Dieses System, das die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates übernimmt, bringt für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen umfangreiche neue Verwaltungs- und Meldepflichten in der Slowakei mit sich.
Wer reicht die Steuererklärung ein und wann?
Steuerpflichtiger der Ergänzungssteuer ist die Geschäftseinheit, die keine Betriebsstätte ist, die Haupteinheit einer Betriebsstätte, die eine Geschäftseinheit ist, sowie ein Joint Venture und eine einem Joint Venture angeschlossene Einheit. Der Besteuerungszeitraum für die Ergänzungssteuer ist in der Regel das Geschäftsjahr, für das die oberste Muttergesellschaft den Konzernabschluss erstellt, oder das Kalenderjahr, wenn die oberste Muttergesellschaft keinen Konzernabschluss erstellt. Die Steuererklärung zur Ergänzungssteuer wird bei der Steuerbehörde ausschließlich auf elektronischem Wege eingereicht.
Fristen für die Einreichung der Steuererklärung
Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die Steuererklärung zur Ergänzungssteuer innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Besteuerungszeitraums einzureichen. Wichtig sind die Übergangsregeln, die folgende Fristverlängerungen mit sich bringen:
- Wenn der Besteuerungszeitraum ein sogenanntes Übergangsjahr ist, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um drei volle Kalendermonate.
- Wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung vor dem 30. Juni 2026 abläuft, verlängert sich diese Frist bis zum 30. Juni 2026.
Die Fälligkeit der Ergänzungssteuer tritt am letzten Tag des Monats ein, in dem die Frist zur Abgabe der Steuererklärung abläuft. Falls der Steuerpflichtige feststellt, dass seine Steuer höher sein sollte als erklärt, muss er bis zum Ende des auf diese Feststellung folgenden Monats eine nachträgliche Steuererklärung abgeben. Vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist es möglich, eine korrigierte Erklärung einzureichen.
Meldepflicht von Informationen
Eine zentrale administrative Pflicht ist die Einreichung der Mitteilung mit Informationen zur Bestimmung der Ergänzungssteuer (GloBE Information Return – GIR). Diese Mitteilung wird der Steuerbehörde auf elektronischem Wege spätestens innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Meldezeitraums übermittelt. Ist der Meldezeitraum ein Übergangsjahr, verlängert sich die Frist um drei volle Kalendermonate. Ebenso wie bei der Steuererklärung gilt: Wenn die Frist vor dem 30. Juni 2026 abläuft, verlängert sie sich bis zum 30. Juni 2026. Die Mitteilung soll umfangreiche Daten über die Gruppe liefern, einschließlich:
- Identifikationsdaten der Steuerpflichtigen und deren Stellung in der Gruppe.
- Informationen über die gesamte Unternehmensstruktur einschließlich der Kontrollbeteiligungen.
- Informationen, die für die Berechnung des effektiven Steuersatzes (ETR) und der Ergänzungssteuer erforderlich sind.
- Aufzeichnungen über alle Entscheidungen, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz getroffen wurden.
Ausnahmen und Sanktionen
Das Gesetz ermöglicht dem Steuerpflichtigen, verschiedene „Ausnahmen“ oder „Wahlrechte“ zu wählen (z. B. Anwendung des Safe Harbours aufgrund des geringen Umfangs der durchschnittlichen Erträge oder Anwendung vereinfachter Berechnungen). Viele dieser Entscheidungen gelten für fünf Geschäftsjahre mit automatischer Verlängerung, sofern sie nicht widerrufen werden. Andere Entscheidungen gelten nur für ein Geschäftsjahr mit der Möglichkeit der erneuten Mitteilung. Alle diese Entscheidungen müssen der Steuerbehörde im Rahmen der Mitteilung mit Informationen zur Bestimmung der Ergänzungssteuer gemeldet werden. Die Nichteinhaltung der administrativen Pflichten unterliegt Sanktionen. Wenn der Steuerpflichtige die Mitteilung oder die Steuererklärung nicht innerhalb der festgesetzten Frist einreicht, begeht er ein Verwaltungsdelikt. Die Steuerbehörde kann eine Geldbuße von 1.500 EUR bis 50.000 EUR verhängen, und dies auch wiederholt.
Säule II bringt neue Regeln und auch neue Risiken mit sich, insbesondere bei Fristen, Datenqualität und der korrekten Dokumentation von Ausnahmen. Wenn Sie sichergehen wollen, dass die Meldepflichten und die Steuererklärung zur Ergänzungssteuer rechtzeitig und im richtigen Umfang vorbereitet werden, lohnt es sich, die Prozesse bereits jetzt einzurichten. Bei Bedarf können wir bei der Identifizierung der Pflichten innerhalb der Gruppe, der Erstellung des Zeitplans und der Kontrolle der Dateneingaben helfen.
Der Inhalt dieses Artikels hat ausschließlich informativen Charakter und ersetzt in keinem Fall eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Die Gesellschaft Dravecký & Partner übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage der hierin enthaltenen Informationen getroffen werden, noch für eventuelle Schäden, die durch solche Handlungen entstehen könnten. Vor der Anwendung jeglicher Informationen auf Ihre konkrete Situation empfehlen wir dringend eine Beratung mit einem qualifizierten Experten.
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