Seit 2024 wurde das Institut der Mindestkörperschaftsteuerin die slowakische Rechtsordnung wieder eingeführt. Diese Verpflichtungbetrifft juristische Personen, und ihre Höhe richtet sich nach der Summe dersteuerpflichtigen Einkünfte (Erträge) für den Besteuerungszeitraum. Anders alsin der Vergangenheit spielt es keine Rolle mehr, ob das UnternehmenUmsatzsteuerpflichtiger ist.
Mindeststeuersätze ab 2024:
- Einkünfte bis 50.000 €: 340 €
- Einkünfte über 50.000 € bis 250.000 €: 960 €
- Einkünfte über 250.000 € bis 500.000 €: 1.920 €
- Einkünfte über 500.000 € bis 5.000.000 €: 3.840 €
- Einkünfte über 5.000.000 €: 11.520 €
Spezifische Fragen und Antworten für Unternehmer
1. Was gilt, wenn das Unternehmen nicht das ganze Jahrtätig war?
Ist der Besteuerungszeitraum kürzer als 12 aufeinanderfolgendeKalendermonate, wird die Mindeststeuer anteilig entrichtet. Sie berechnet sichals 1/12 des Jahresbetrags für jeden Kalendermonat des Besteuerungszeitraums.
2. Welche Unternehmen sind von der Mindeststeuer befreit?Die Mindeststeuer wird insbesondere nicht entrichtet von:
- Neugegründeten Steuerpflichtigen für das Jahr ihrerGründung (sofern sie nicht durch Rechtsnachfolge entstanden sind).
- Nicht zu Geschäftszwecken gegründeten Einrichtungen,offenen Handelsgesellschaften (v.o.s.) und der Nationalbank der Slowakei.
- Unternehmen im Insolvenz- oder Liquidationsverfahren.
- Registrierten Sozialunternehmen.
- Grundstücksgemeinschaften mit steuerpflichtigen Einkünftenbis 10.000 €.
3. Können Unternehmen, die Menschen mit Behinderungenbeschäftigen, die Mindeststeuer reduzieren?
Ja, wenn die durchschnittliche Anzahl der registriertenArbeitnehmer mit Behinderung mindestens 20 % der gesamten durchschnittlichenAnzahl der registrierten Arbeitnehmer ausmacht, wird die Mindeststeuer um dieHälfte reduziert.
4. Wie funktioniert die Anrechnung der gezahltenMindeststeuer in der Zukunft?
Die positive Differenz zwischen der Mindeststeuer und der inder Steuererklärung berechneten Steuer kann auf die Steuerschuld in höchstensdrei unmittelbar aufeinanderfolgenden Besteuerungszeiträumen angerechnetwerden. Die Anrechnung ist jedoch nur auf denjenigen Teil der Steuerschuldmöglich, der den Betrag der Mindeststeuer im jeweiligen Jahr übersteigt. DerAnspruch auf Anrechnung erlischt mit dem Tag des Eintritts des Unternehmens indie Liquidation oder das Insolvenzverfahren.
5. Kann ein Unternehmen in der niedrigsten Stufe (340 €) 2% seiner Steuer spenden?
Obwohl das Gesetz dem Steuerpflichtigen, der die Mindeststeuergezahlt hat, erlaubt, die Zuweisung eines Anteils der gezahlten Steuer zuerklären, ist dies bei einem Betrag von 340 € nicht möglich. Die gesetzlichen 2% dieses Betrags entsprechen 6,80 €, was die für juristische Personen proEmpfänger festgelegte Mindestgrenze von 8 € nicht erreicht. Unternehmen miteiner höheren Mindeststeuer (960 € und mehr) erfüllen diese Bedingung bereits.
6. Gilt die Mindeststeuer auch für ausländischeUnternehmen?
Ja, wenn es sich um einen Steuerpflichtigen mit beschränkterSteuerpflicht handelt, der in der Slowakei durch eine Betriebsstätteunternehmerisch tätig ist.
7. Hat die Mindeststeuer Auswirkungen auf Überzahlungen ausSteuervorauszahlungen?
Wenn die geleisteten Steuervorauszahlungen höher sind als dieberechnete Steuer, diese Steuer jedoch niedriger als die vorgeschriebeneMindeststeuer ist, wird die positive Differenz zwischen den Vorauszahlungen undder Mindeststeuer entweder auf Antrag erstattet oder auf künftige Zeiträumeangerechnet. Die positive Differenz zwischen der Mindeststeuer und derniedrigeren berechneten Steuer wird anschließend zur Anrechnung in künftigenJahren vorgemerkt.
Der Inhalt dieses Artikels hat ausschließlichinformativen Charakter und ersetzt in keinem Fall eine professionelle Rechts-,Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Die Gesellschaft Dravecký & Partnerübernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage derhierin enthaltenen Informationen getroffen werden, noch für eventuelle Schäden,die durch solche Handlungen entstehen könnten. Vor der Anwendung jeglicherInformationen auf Ihre konkrete Situation empfehlen wir dringend eine Beratungmit einem qualifizierten Experten.
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