Die elektronische Rechnungspflicht wird Realität. Ab 1. Januar 2027 ist für Inlandsgeschäfte zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und dem Staat (B2G) ausschließlich ein strukturiertes elektronisches Dokument im XML-Format rechtlich verbindlich. Eine Papierrechnung oder ein übliches PDF werden für Mehrwertsteuerzwecke nicht mehr ausreichen. Unternehmen, die sich nicht auf diese Umstellung vorbereiten, drohen nicht nur Komplikationen beim Vorsteuerabzug, sondern auch spürbare Strafen.
Gesetzliche Grundlage und europäischer Kontext
Die E-Rechnung geht auf die europäische Initiative ViDA (VAT in the Digital Age) zurück, die der EU-Rat im März 2025 genehmigt hat. Die Slowakei setzt sie durch eine Novelle des Gesetzes Nr. 222/2004 Z. z. über die Mehrwertsteuer um, die der Nationalrat der SR im Dezember 2025 verabschiedet hat. Ziel dieser Reform ist es, den Austausch von Steuerbelegen zu vereinfachen, die Verwaltungsbelastung zu senken und die Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen.
Der Termin 1. Januar 2027 scheint verbindlich zu sein. Im Gegensatz zu früheren Versuchen zur Einführung der E-Rechnung ist dieses Mal die gesetzliche Grundlage solide und der Umsetzungsprozess läuft tatsächlich – im Januar 2026 wurden die Akkreditierungsbedingungen für zertifizierte Zustelldienstanbieter veröffentlicht.
Wen betrifft die Änderung
Die Pflicht zur Rechnungsausstellung ausschließlich im elektronischen XML-Format gilt ab 1.1.2027 für alle Mehrwertsteuerpflichtigen – juristische Personen und Selbstständige – bei inländischen B2B- und B2G-Transaktionen. Wenn Sie also mehrwertsteuerpflichtig sind und an ein anderes Unternehmen in der Slowakei fakturieren, können Sie Rechnungen nicht mehr im üblichen Format versenden, sondern nur noch im vorgeschriebenen elektronischen Format.
Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ist wesentlich breiter angelegt und betrifft alle Unternehmen. Das bedeutet, dass auch Firmen und Selbstständige, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, technisch in der Lage sein müssen, eine Rechnung im XML-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Auch wenn kleine Unternehmer solche Rechnungen noch nicht selbst ausstellen müssen, verlangt das Gesetz, dass sie über eine Software oder eine technische Lösung verfügen, um eine elektronische Rechnung von ihren Lieferanten zu empfangen, die mehrwertsteuerpflichtig sind.
Wesen der technischen Änderung
Die wichtigste Veränderung vollzieht sich in der eigentlichen Form der Rechnung. Ab 2027 wird nur noch eine strukturierte XML-Datei als Originalrechnung für Mehrwertsteuerzwecke gelten. Ein PDF oder eine eingescannte Rechnung hat lediglich illustrativen Wert – für Steuerzwecke wird sie nicht ausreichen.
Die Zustellung von Rechnungen erfolgt über die internationale Peppol-Infrastruktur, und zwar über einen zertifizierten Anbieter – die sogenannte Digitale Poststelle. Jedes Unternehmen erhält eine eindeutige Kennung im Peppol-Netzwerk (Peppol-ID). Die Digitale Poststelle gewährleistet nicht nur die technische Zustellung des Dokuments, sondern auch dessen Validierung und die automatische Echtzeit-Meldung der Daten an die Finanzverwaltung der SR.
E-Rechnung ist nicht nur ein Formatwechsel. Es ist die Einführung des automatischen Echtzeit-Reportings gegenüber der Finanzverwaltung. Jede versendete Rechnung ist sofort für die Finanzverwaltung der SR sichtbar, was die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung etwaiger Unstimmigkeiten erheblich erhöht.
Was passiert bei Nichterfüllung der Pflicht
Das Gesetz sieht einen abgestuften Sanktionsmechanismus vor. Bei einem ersten Verstoß – falsches Format, verspätete Meldung oder fehlerhafte Daten – droht eine Geldstrafe bis zu 10.000 EUR. Bei wiederholten oder systematischen Pflichtverletzungen kann die Geldstrafe bis zu 100.000 EUR erreichen. Eine im falschen Format ausgestellte Rechnung gilt als nicht ausgestellt – dem Empfänger erlischt damit der Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Die elektronische Rechnungsstellung wird mehr Transparenz, Automatisierung und für diejenigen, die sich rechtzeitig vorbereiten, eine deutliche Reduzierung der Verwaltungsbelastung bringen. Wenn Sie Fragen zur Auswirkung der E-Rechnung auf Ihr Unternehmen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Der Inhalt dieses Artikels hat ausschließlich informativen Charakter und ersetzt in keinem Fall eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Die Gesellschaft Dravecký & Partner übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage der hierin enthaltenen Informationen getroffen werden, noch für eventuelle Schäden, die durch solche Handlungen entstehen könnten. Vor der Anwendung jeglicher Informationen auf Ihre konkrete Situation empfehlen wir dringend eine Beratung mit einem qualifizierten Experten.
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