Steuerpflichten im digitalen Raum in der Hoffnung zu ignorieren, dass der Staat sie nicht bemerkt, ist ein riskanter und oft teurer Irrtum. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet nicht danach, ob Sie Geld offline oder online verdienen, und auch nicht danach, ob Sie die Einkünfte in Geld, in Sachleistungen oder in Form von Krypto-Assets erhalten.
Wenn Sie eine Online-Tätigkeit systematisch und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben, handelt es sich in den meisten Fällen bereits um eine unternehmerische Tätigkeit oder eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit. Ob Sie regelmäßig E-Books verkaufen, als Freelancer Anwendungen programmieren oder Einnahmen aus YouTube-Werbung erhalten, handelt es sich in der Regel um steuerpflichtige Einkünfte.
Einkünfte, die im digitalen Raum erzielt werden, unterliegen grundsätzlich der Besteuerung, unabhängig davon, ob sie auf ein Bankkonto, über eine ausländische Plattform oder in Form von Krypto-Assets zufließen.
Dank neuer Meldevorschriften überwacht der Staat in der Slowakei ein breites Spektrum von Online-Einkünften genau. Zu den häufigsten Quellen solcher Einkünfte gehören Plattformen der Sharing Economy (Airbnb, Booking, Uber, Bolt), Websites für Content Creator (Patreon, OnlyFans, YouTube, Twitch), Online-Marktplätze (Etsy, Vinted) und Kryptobörsen.
Aktive vs. passive Einkünfte: Wann ist ein Gewerbe erforderlich?
Aus steuerlicher Sicht ist es entscheidend, zwischen aktiven und passiven Einkünften zu unterscheiden. Aktive Einkünfte entstehen durch persönliche Tätigkeit (Fahren für Bolt, Drehen von Videos, regelmäßiger Verkauf auf Etsy). Wenn Sie eine solche Tätigkeit systematisch und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben, handelt es sich in der Regel um eine unternehmerische Tätigkeit oder eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit.
Passive Einkünfte erfordern demgegenüber in der Regel keine laufende persönliche Aktivität. Ein Beispiel kann die Vermietung über Booking ohne zusätzliche Hoteldienstleistungen sein, bei der Sie auch als natürliche Person ohne Unternehmereigenschaft auftreten können.
Ein einmaliger Verkauf von Kleidung über Vinted wird in der Regel nicht gleich beurteilt wie ein regelmäßiger Online-Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht. Einen besonderen Bereich bilden Krypto-Assets, bei denen der Verkauf oder Tausch durch eine natürliche Person nach besonderen Regeln besteuert wird.
DAC7 und DAC8: Der Staat sieht auch in Krypto-Assets hinein
Die Richtlinien DAC7 und DAC8 erweitern den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und erhöhen die Transparenz von Einkünften, die über digitale Plattformen sowie beim Handel mit Krypto-Assets erzielt werden. Online-Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Identifikationsdaten der Verkäufer sowie Angaben zu den über die Plattform erzielten Einkünften zu melden. Diese Daten können die Steuerbehörden untereinander austauschen und einem konkreten Steuerpflichtigen zuordnen.
DAC8 erweitert ähnliche Meldepflichten auch auf Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets, etwa Börsen und Tauschplattformen. Diese werden Identifikationsdaten der Nutzer und grundlegende Angaben zu Transaktionen mit Krypto-Assets melden. Die Finanzverwaltung erhält dadurch einen deutlich besseren Überblick über Einkünfte und Transaktionen, die über digitale Plattformen und im Bereich der Krypto-Assets erzielt werden.
Vorsicht vor versteckter USt bei ausländischen Plattformen
Ein häufiger Fehler ist die Missachtung der USt-Regeln bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Plattformen wie Airbnb oder Patreon, die eine Provision oder Vermittlungsgebühr berechnen. Aus Sicht des USt-Gesetzes handelt es sich grundsätzlich um den Bezug einer Dienstleistung von einer ausländischen Person.
Wenn Sie Unternehmer sind und eine solche Dienstleistung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat beziehen, entsteht Ihnen in der Regel noch vor dem Leistungsbezug die Pflicht zur steuerlichen Registrierung nach § 7a. Der Ort der Dienstleistung ist üblicherweise die Slowakei, weshalb Sie in vielen Fällen die USt auf die Provision oder Gebühr der Plattform selbst erklären und abführen müssen. Die konkrete Art der Registrierung und Meldung hängt jedoch auch davon ab, ob die Plattform innerhalb oder außerhalb der EU ansässig ist.
Bei regelmäßiger Tätigkeit ist es daher wichtig, rechtzeitig auch die geeignete Unternehmensform zu prüfen, da die Wahl zwischen Gewerbe und s.r.o. die gesamte Steuer- und Abgabenbelastung erheblich beeinflusst.
Das Verschweigen von Einkünften bringt strenge Sanktionen mit sich. Für die nicht fristgerechte Abgabe einer Steuererklärung oder die Nichterfüllung steuerlicher Pflichten droht eine Geldstrafe; bei nicht bezahlter Steuer fallen zusätzlich Verzugszinsen für jeden Tag nach Fälligkeit an. Sobald eine Aufforderung des Finanzamts vorliegt, verschwindet der Spielraum zum Abwarten sehr schnell.
Steueramnestie: Chance zur Korrektur ohne Sanktionen
Eine mögliche Lösung kann die aktuelle Steueramnestie sein. Wenn Sie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2026 einen Steuerrückstand begleichen, der zum 30. September 2025 erfasst war, erlässt Ihnen der Staat die damit verbundenen Strafen und Verzugszinsen. Dieser Vorteil gilt auch dann, wenn Sie in diesem Zeitraum eine versäumte oder zusätzliche Steuererklärung einreichen und die festgesetzte Steuer bezahlen. In der Praxis können Sie dadurch ältere nicht erklärte Einkünfte, etwa aus dem Verkauf von E-Books, OnlyFans oder dem Handel mit Krypto-Assets, nachträglich bereinigen und Sanktionen vermeiden.
Die Situation und Steuerhistorie jedes Unternehmers ist jedoch unterschiedlich, weshalb die Möglichkeit der Nutzung der Amnestie individuell beurteilt werden muss. Obwohl die Besteuerungsregeln komplex sind, lassen sie sich bei richtiger Gestaltung beherrschen und legal optimieren. Warten Sie nicht auf eine Aufforderung der Finanzverwaltung. Ob Sie eine individuelle Beurteilung Ihrer Situation benötigen, eine zugestellte Aufforderung lösen müssen oder von Anfang an die richtige Unternehmensform einstellen wollen, können Sie sich auf die professionelle Steuerberatung von Dravecký & Partner verlassen.
Häufig gestellte Fragen
Wann sind Online-Einkünfte in der Slowakei steuerpflichtig?
Online-Einkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig, wenn sie eine Geldleistung oder eine geldwerte Sachleistung darstellen. Es spielt keine Rolle, ob sie offline, online, über eine ausländische Plattform oder in Form von Krypto-Assets erzielt wurden.
Wann benötigt ein Freelancer oder Content Creator ein Gewerbe?
Wenn eine Online-Tätigkeit systematisch, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, kann es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit oder eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit handeln. In einem solchen Fall sollte die geeignete Unternehmensform rechtzeitig geprüft werden.
Gilt DAC7 für Einkünfte aus Plattformen wie Airbnb, YouTube, OnlyFans oder Etsy?
Ja. Die DAC7-Regeln gelten für ausgewählte digitale Plattformen, die Meldepflichten in Bezug auf Verkäuferdaten und über die Plattform erzielte Einkünfte haben. Steuerbehörden können diese Daten austauschen und einem konkreten Steuerpflichtigen zuordnen.
Gilt DAC8 auch für Krypto-Assets?
Ja. DAC8 erweitert die Meldepflichten auch auf Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets, etwa Kryptobörsen und Tauschplattformen. Ziel ist es, die Transparenz von Transaktionen mit Krypto-Assets zu erhöhen.
Können ausländische Plattformen USt-Pflichten auslösen?
Wenn ein Unternehmer eine Dienstleistung von einer ausländischen Plattform bezieht, beispielsweise in Form einer Provision oder Vermittlungsgebühr, kann eine Registrierungspflicht nach § 7a des USt-Gesetzes sowie die Pflicht entstehen, die USt in der Slowakei zu erklären und abzuführen.
Was droht bei nicht erklärten Online-Einkünften?
Bei nicht erklärten Online-Einkünften kann eine Geldstrafe wegen Nichterfüllung steuerlicher Pflichten drohen; bei nicht bezahlter Steuer fallen zusätzlich Verzugszinsen an. Nach Zustellung einer Aufforderung des Finanzamts werden die Möglichkeiten zur Korrektur in der Regel enger.
Kann die Steueramnestie bei älteren nicht erklärten Einkünften helfen?
Ja. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Steueramnestie ermöglichen, einen Steuerrückstand nachträglich zu begleichen oder eine versäumte bzw. zusätzliche Steuererklärung einzureichen und damit die damit verbundenen Strafen und Verzugszinsen zu vermeiden.
Der Inhalt dieses Artikels hat ausschließlich informativen Charakter und ersetzt in keinem Fall eine professionelle Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Die Gesellschaft Dravecký & Partner übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage der hierin enthaltenen Informationen getroffen werden, noch für eventuelle Schäden, die durch solche Handlungen entstehen könnten. Vor der Anwendung jeglicher Informationen auf Ihre konkrete Situation empfehlen wir dringend eine Beratung mit einem qualifizierten Experten.
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